Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alfred Imhof AG Antriebstechnik
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Ein Vertrag der Alfred Imhof AG (nachfolgend Imhof genannt) mit dem Kunden kommt erst mit der Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Imhof rechtsgültig zustande.
Lieferungen und Leistungen von Imhof erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der jeweiligen Auftragsbestätigung sowie dieser AGB. Anderslautende Bedingungen des Kunden (insbesondere Einkaufs- oder Bezugsbedingungen) sowie Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie von Imhof ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Imhof sämtliche Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, welche Imhof für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung benötigt oder benötigen könnte. Die Auftragsbestätigung muss vom Kunden auf korrekte Wiedergabe der mitgeteilten Informationen geprüft und Abweichungen Imhof umgehend schriftlich gemeldet werden.
Imhof darf die vom Kunden gelieferten technischen Angaben ohne weitere Überprüfung in ihre Arbeiten einbeziehen. Vorbehalten bleibt eine anderslautende schriftliche Vereinbarung der Parteien.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Imhof enthaltenen Preise. Diese verstehen sich ohne anderslautende Abrede jeweils exklusive Verpackung, Versicherung, Transport und Mehrwertsteuer.
Der Kunde hat die von Imhof in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Verrechnung sämtlicher ihm allenfalls gegen Imhof zu-stehenden Forderungen mit Forderungen, welche Imhof dem Kunden gegenüber geltend macht.
Ist die von Imhof gelieferte Ware vor Zahlung in den Besitz des Kunden übergegangen und befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so kann Imhof vom Vertrag zurücktreten und die übergebene Ware zurückfordern.
3. Eigentumsvorbehalt
Imhof ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des von ihr in Rechnung gestellten Betrages auf der von ihr gelieferten Ware einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
Der Kunde zeigt Imhof einen allfälligen Domizilwechsel an, sofern ein solcher vor der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt.
4. Erfüllungsort und Lieferfristen
Der Erfüllungsort bzw. Lieferort für alle Lieferungen und Leistungen von Imhof befindet sich am Sitz von Imhof. Als Lieferung gilt die Bereitstellung der Ware an diesem Ort.
Ohne anderslautende Vereinbarung sind die von Imhof genannten Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich.
Ist bei verbindlich vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen eine Verzögerung eingetreten, welche nicht von Imhof zu vertreten ist, so hat Imhof Anspruch auf eine der entstandenen Verzögerung entsprechende Verlängerung der vereinbarten Fristen. Dauert die Verzögerung länger als drei Monate, so hat der Kunde das Recht, unter Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
5. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und zu testen. Dabei entdeckte Mängel sind Imhof unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahrtragung für die zu liefernde Ware geht auf den Kunden über, sobald dem Kunden die Bereitstellung der Ware am Lieferort gemäss Ziffer 4 hiervor angezeigt wird. Wenn zusätzlich ein Transport über die zu liefernde Ware vereinbart wird, geht die Gefahr über, sobald die Ware an die den Transport ausführenden Personen übergeben wird und zwar ungeachtet des Umstandes, wer den Transport ausführt.
7. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Der Kunde hat nach Wahl von Imhof Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz der Ware. Die Nachbesserung erfolgt am Sitz von Imhof, wobei der hierfür notwendige Transport und die mit dem Transport verbundenen Kosten Sache des Kunden sind. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden erst nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung zu. Schadenersatz infolge Rücktritts durch den Kunden ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche dürfen vom Kunden nicht an Dritte abgetreten werden.
Angaben von Imhof zu Beschaffenheit und Einsatzmöglichkeiten der angebotenen Produkte und Leistungen beruhen auf den allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen von Imhof und beinhalten keine Gewährleistung im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft. Sowohl die Produktangaben wie auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die technische und rechtliche Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes zu testen bzw. zu überprüfen.
Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, worunter auch mittelbare bzw. indirekte Schäden wie entgangener Gewinn oder Schäden infolge verspäteter, falscher oder anderweitig inkorrekter Lieferung fallen, wird im gesetzlich zulässigen Mass ausgeschlossen.
8. Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber Imhof ganz oder teilweise abzutreten; ebenso wenig darf der Kunde ein mit Imhof eingegangenes Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Vorbehalten bleibt in beiden Fällen die schriftliche Zustimmung von Imhof.
9. Rechtswahl
Auf sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Imhof und dem Kunden - und somit auch bei Lieferungen oder Leistungen ins oder im Ausland - ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht tangiert.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Imhof und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Imhof in 4142 Münchenstein (Schweiz).
Stand: 03/2018